Bundesverband Alternative Investments e.V. (BAI)

BAI begrüßt Gesetzesinitiativen zur Förderung von Infrastrukturinvestitionen

Der Bundesverband Alternative Investments e.V. (BAI) begrüßt den gestern veröffentlichten Referentenentwurf des zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz). Ein wichtiger Bestandteil des Entwurfs ist die Überarbeitung und Erweiterung der Anlagemöglichkeiten der betroffenen Altersvorsorgeeinrichtungen, insbesondere im Segment Infrastruktur. Der Entwurf enthält u.a. die Einführung einer eigenständigen Quote i.H.v. 5% für Infrastrukturinvestitionen, die nicht zu Lasten anderer bestehender Quoten geht.

01. Juli 2024

Der Entwurf des 2. Betriebsrentenstärkungsgesetzes steht im engen Zusammenhang mit dem jüngst vom Bundesministerium der Finanzen vorgestellten Diskussionsentwurf zur Förderung von Investitionen von Investmentfonds in Erneuerbare Energien und Infrastruktur (InfrastrukturFörderGesetz). Dieser Entwurf enthält zum einen wichtige Änderungen im Fondsaufsichtsrecht (KAGB) in Bezug auf Infrastrukturinvestitionen, zum anderen aber auch deutliche Verbesserungen im Investmentsteuergesetz, u.a. eine Erweiterung und Flexibilisierung des Anlagekatalogs im Hinblick auf Infrastrukturassets bzw. Projektgesellschaften.

BAI Geschäftsführer Frank Dornseifer bewertet die beiden Entwürfe wie folgt: „Wiederholt hat der BAI darauf hingewiesen, dass die nachhaltige Transformation bzw. die Energiewende nicht ohne die Fondsbranche und die dahinterstehenden institutionellen, aber auch privaten Investoren, zu finanzieren ist. Die KfW beziffert in ihrem Klimabarometer 2023 den Finanzbedarf, um das gesetzlich verankerte Ziel der Klimaneutralität in Deutschland bis 2045 zu erreichen, auf rund fünf Billionen Euro, was einem jährlichen Investitionsbedarf von durchschnittlich gut 190 Milliarden Euro entspricht, wobei der größte Anteil eben nicht von der öffentlichen Hand getragen werden kann. Mit den nun vorgestellten Gesetzesinitiativen werden genau die von uns adressierten Handlungsfelder aufgegriffen und in der Gesamtschau sind diese daher auch positiv zu bewerten. Entlang der Investitionswertschöpfungskette wird zukünftig nicht nur Rechtssicherheit geschaffen, es werden vor allem auch bereits seit langer Zeit bestehende Inkonsistenzen im Aufsichts- und Steuerrecht aus dem Weg geräumt, die der Wettbewerbsfähigkeit des Fondsstandorts Deutschland geschadet haben.“

Weiter führt Dornseifer aus: „Ob deutsche bzw. ausländische Investoren nunmehr entsprechende Investitionen in Infrastruktur bzw. Erneuerbare Energien in Deutschland tätigen, hängt maßgeblich aber auch von weiteren Faktoren ab, insbesondere Rendite-Risiko-Aspekten. Auch Altersvorsorgeeinrichtungen müssen für ihre Anleger, Versicherungsnehmer, Versorgungsempfänger, etc. dezidierte Renditeziele verfolgen. Und danach wird die strategische und taktische Assetallokation ausgerichtet. Mit anderen Worten: Standorte und Assets stehen im Wettbewerb. Genau hierzu hat die deutsche Energiewirtschaft und der Verband Kommunaler Unternehmen jüngst in einem gemeinsamen Positionspapier hervorgehoben, dass „viele der deutschen Energiewendeprojekte aus Sicht der privaten Kapitalgeber kein ausreichend attraktives Risiko-Rendite-Profil besitzen“ und weiter, dass „konkurrierende Geldanlagen daher oft bessere Renditen bei geringeren Risiken [versprechen]“. Gerade mit Blick auf die übergeordnete Zielsetzung, eben die Energiewende bzw. nachhaltige Transformation gemeinsam mit privaten und institutionellen Investoren zu stemmen, sind über diese beiden Gesetzesinitiativen hinaus aus meiner Sicht weitere Maßnahmen erforderlich. Ein zentraler Aspekt könnte sein, eine dezidierte Infrastrukturprojektgesellschaft zu errichten, in die auf der einen Seite – staatliche – Infrastrukturprojekte eingebracht und gebündelt werden, so dass eine Standardisierung und vor allem Skalierbarkeit erreicht wird; auf der anderen Seite können über diese Projektgesellschaft öffentliche Hand und private Investoren gemeinsam investieren, wie z.B. beim KfW-Wachstumsfonds, der sich erfolgreich etabliert hat. Auch der Sustainable Finance Beirat hat Anfang des Jahres selbst ein solches kooperatives Finanzierungsmodell vorgeschlagen, ebenso nunmehr die Energiewirtschaft und der Verband Kommunaler Unternehmen in dem gemeinsamen Positionspapier zum sog. Energiewende-Fonds.“

Links:

Standpunkt zur Energiewende und der Rolle der Fondsbranche

Standpunkt „Neue Finanzierungsmodelle für die Energiewende“

BAI Stellungnahme zum InfrastrukturFörderG

BAI Stellungnahme zum Zukunftsfinanzierungsgesetz

BAI Studie “Between Short-term Headwinds and Strong Long-term Tailwinds: Infrastructure 2024 - Focus on Germany”

 

Download Pressemitteilung

 

Pressekontakt:
Bundesverband Alternative Investments e.V. (BAI)
Frank Dornseifer
Managing Director
Poppelsdorfer Allee 106
53115 Bonn
Tel.: +49 (0)228-96987-50
dornseifer@bvai.de
www.bvai.de
Follow us on LinkedIn

zum Seitenanfang