Bundesverband Alternative Investments e.V. (BAI)

Der Einsatz innovativer Technologien ist im heutigen Zeitalter von großer Bedeutung: digitale Finanzdienstleistungen sind aus einer zukunftsorientierten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft nicht mehr wegzudenken. Das im Jahr 2020 von der Europäischen Kommission angenommene Paket zum digitalen Finanzwesen soll die Europäische Union im Zuge der digitalen Transformation unterstützen und Europa zu einem digitalen Akteur erstarken lassen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf dem Schutz vor Risiken, die sich im Zusammenhang mit dem digitalen Wandel für Anleger und Kunden ergeben. Nachfolgend werden die wichtigsten Rechtsgrundlagen, die aktuelle BaFin Verwaltungspraxis und die verschiedenen Stellungnahmen des BAI aufgeführt.

Rechtsgrundlagen

Gesetz über elektronische Wertpapiere

Das Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) ist eine rechtliche Rahmenbedingung, die die Ausgabe und Übertragung von Wertpapieren in elektronischer Form regelt. Mit der Einführung des eWpG werden herkömmliche Papierurkunden durch elektronische Register ersetzt, um den Handel und die Verwaltung von Wertpapieren effizienter und sicherer zu gestalten.

Das eWpG schafft einen rechtlichen Rahmen für die Ausstellung und Verwahrung von elektronischen Wertpapieren, wie beispielsweise Aktien, Anleihen oder Investmentfondsanteilen. Es legt die Anforderungen an die Ausgabe, Übertragung und Verwahrung dieser elektronischen Wertpapiere fest und regelt den rechtlichen Status sowie die Rechte und Pflichten der beteiligten Parteien.

Durch die Umstellung auf elektronische Wertpapiere ermöglicht das eWpG eine schnellere und effizientere Abwicklung von Transaktionen, da die Übertragung der Wertpapiere elektronisch und in Echtzeit erfolgt. Zudem reduziert es die Kosten und den Verwaltungsaufwand im Vergleich zur physischen Verwahrung von Papierurkunden. Ein weiterer wichtiger Aspekt des eWpG ist der Schutz der Anleger und die Sicherheit der elektronischen Wertpapiere. Das Gesetz legt strenge Sicherheitsstandards für die elektronische Verwahrung und Übertragung fest, um Manipulation, Diebstahl und Missbrauch vorzubeugen.

Die neue Regulierung trägt zur Modernisierung des Wertpapierhandels bei und schafft eine rechtliche Grundlage für die digitale Transformation im Finanzsektor.

eWpG

 

Verordnung über Kryptofondsanteile

Die Verordnung über Kryptofondsanteile regelt die rechtlichen Bestimmungen für den Handel und die Verwaltung von Anteilen an Investmentfonds, die in Kryptowährungen investieren.

KryptoFAV

 

Kryptowertetransferverordnung 

Die Verordnung über Kryptotransfer regelt die rechtlichen Vorschriften für den Transfer von Kryptowährungen und legt dabei Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung fest.

KryptoWTransVO

 

DORA Verordnung ( EU ) 2022/2554 

Der Digital Operational Resilience Act ist Teil des Pakets zur Digitalisierung des Finanzsektors und dient primär dazu, die Widerstandsfähigkeit des europäischen Finanzsektors zu stärken. Die DORA-Verordnung soll einen einheitlichen Rahmen zur Regelung von Cyber-Sicherheit auf den Finanzmärkten schaffen und Risiken vorbeugen, die moderne Kommunikationstechnologien mit sich bringen. Dafür stellt sie Anforderungen an Unternehmen hinsichtlich Cybersicherheit, IKT-Risiken und digitaler operationaler Resilienz. Die Regelungen sind ab dem 17. Januar 2025 anwendbar.

DORA VO
Informationen der EBA
Preparation for DORA application
Factsheet ‘Dry run’ to prepare for DORA
BaFin - DORA


MiCAR

Die Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte trat am 29. Juni 2023 in Kraft. Als Teil des Pakets zur Digitalisierung des Finanzsektors soll sie dazu beitragen, einen europäischen Regulierungsrahmen für Kryptowerte zu schaffen und zugleich Innovationen zu fördern. Dabei differenziert die MiCAR zwischen Tätigkeiten des Primärmarktes und Dienstleistungen des Sekundärmarktes. Sie enthält insbesondere Transparenz- und Offenlegungspflichten sowie Regelungen, die marktmissbräuchliches Handeln mit Kryptowerten vorbeugen sollen.

MiCA-VO
Begleitende Verordnung zur Überführung des bestehenden Rechtsrahmens in Bezug auf Kryptowerte auf die Verordnung (EU) 2023/1114
BaFin - MiCAR

 

FinmadiG


Das Finanzmarktdigitalisierungsgesetz dient der Umsetzung von EU-Recht in nationales Recht und der Schaffung eines umfassenden Regelungswerks. Konkret setzt es die Regelungsinhalte aus der MiCAR, dem DORA-Paket und der GTVO um und harmonisiert Begrifflichkeiten auf deutscher Ebene mit den europäischen Standards. Das FinmadiG tritt am 30. Dezember 2024 in Kraft.

Bundesfinanzministerium - Gesetz über die Digitalisierung des Finanzmarktes 


DLT Pilot Regime


Das DLT Pilot Regime trat am 23. März 2023 in Kraft und bietet einen rechtlichen Rahmen für den Handel und die Abwicklung von Transaktionen mit Krypto-Assets. Es ist ebenfalls Teil des „Digital Finance Package“ der europäischen Kommission und zunächst mit einer Laufzeit von drei Jahren angesetzt.

REGULATION (EU) 2022/858

 

Digital Finance Package der EU-Kommission

Das Digital Finance Package der EU-Kommission enthält eine Reihe von Vorschlägen und Maßnahmen, die darauf abzielen, den digitalen Finanzsektor in der Europäischen Union zu fördern und zu regulieren. Das Paket wurde von der EU-Kommission im Rahmen ihrer Strategie für einen digitalen Binnenmarkt entwickelt und umfasst verschiedene Initiativen zur Modernisierung und Stärkung des Finanzsektors im Zeitalter der Digitalisierung.

Ein zentraler Bestandteil des Digital Finance Packages ist die Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens für digitale Finanzdienstleistungen in der EU. Dies umfasst Vorschläge für eine harmonisierte Regelung von Kryptowährungen, digitalen Wertpapieren und Crowdfunding-Plattformen. Ziel ist es, den Schutz von Verbrauchern und Anlegern zu verbessern, die Integrität des Finanzsystems zu gewährleisten und gleichzeitig Innovation und Wettbewerb zu fördern.

Darüber hinaus beinhaltet das Paket Maßnahmen zur Förderung des grenzüberschreitenden Zugangs zu digitalen Finanzdienstleistungen. Es werden Vorschläge zur Vereinfachung und Beschleunigung von Identifizierungs- und Verifizierungsverfahren eingeführt, um es den Verbrauchern und Unternehmen zu ermöglichen, Finanzdienstleistungen nahtlos über nationale Grenzen hinweg in Anspruch zu nehmen.

Ein weiterer Schwerpunkt des Digital Finance Packages liegt auf der Förderung von Innovation und Fintech-Unternehmen. Es werden Maßnahmen ergriffen, um den Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten für Start-ups und kleine Unternehmen zu verbessern und regulatorische Hürden zu reduzieren. Dies soll die Entwicklung innovativer digitaler Finanzlösungen fördern und gleichzeitig sicherstellen, dass sie den erforderlichen Compliance- und Risikomanagementstandards entsprechen.

Das Digital Finance Package der EU-Kommission zielt darauf ab, den digitalen Finanzsektor in der EU zu stärken, das Vertrauen der Verbraucher zu erhöhen und das Potenzial digitaler Innovationen auszuschöpfen. Es geht darum, einen ausgewogenen Rechtsrahmen zu schaffen, der den Schutz der Verbraucher und Anleger gewährleistet, während gleichzeitig Raum für Innovation und Wachstum geschaffen wird. Durch diese Maßnahmen soll die EU ihre Position als führender Akteur im globalen digitalen Finanzsektor festigen.

 

Kommunikation der EU-Kommission vom 24. September 2020 zum Digital Finance Package

Allgemeine Hinweise und Information der EU-Kommission 

 

BaFin Verwaltungspraxis

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Aufgabe hier Klarheit und Transparenz zu schaffen, indem sie Richtlinien und Anforderungen für Unternehmen und Dienstleister festlegt, die digitale Finanzdienstleistungen anbieten oder nutzen. Die Integrität und Sicherheit des Finanzsystems zugunsten der Verbraucher und Anleger zu schützen steht hier an vorderster Stelle. Daher beinhaltet ihre Verwaltungspraxis im Bereich Digital Finance Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und anderen illegalen Aktivitäten. Sie legt auch Anforderungen an die Datensicherheit, das Risikomanagement und Compliance fest, um die Stabilität und Integrität des digitalen Finanzsektors zu gewährleisten.

Darüber hinaus beobachtet die BaFin kontinuierlich die Entwicklungen im Bereich Digital Finance und passt ihre Verwaltungspraxis entsprechend an, um auf neue Herausforderungen und Chancen angemessen zu reagieren. Sie kooperiert auch mit anderen nationalen und internationalen Aufsichtsbehörden wie auch Interessenvertretungen, um einen harmonisierten und kohärenten Rechtsrahmen für digitale Finanzdienstleistungen zu schaffen.

Die Veröffentlichungen der BaFin im Bereich Digital Finance spielen eine wesentliche Rolle bei der Schaffung eines sicheren und vertrauenswürdigen Umfelds für digitale Finanzdienstleistungen in Deutschland. Sie stellt sicher, dass Unternehmen und Dienstleister die erforderlichen Anforderungen erfüllen, um den Schutz der Verbraucher und Anleger zu gewährleisten und das Vertrauen in den digitalen Finanzsektor zu stärken.


Allgemeine Informationen der BaFin zu Unternehmensgründungen und Fintech-Unternehmen 

Informationen zum aktuellen Stand der MICAR

Merkblatt ICOs

Hinweisschreiben ICOs

Unterlagen/Beiträge

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